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   OLG Koblenz, 18.11.2004 - 1 Ss 289/04   

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https://dejure.org/2004,14172
OLG Koblenz, 18.11.2004 - 1 Ss 289/04 (https://dejure.org/2004,14172)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18.11.2004 - 1 Ss 289/04 (https://dejure.org/2004,14172)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18. November 2004 - 1 Ss 289/04 (https://dejure.org/2004,14172)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Verurteilung eines Angeklagten auf Grund seiner Aussage in einem anderen Ermittlungsverfahren; Übernahme der früheren Zeugenaussage des Angeklagten als Einlassung in seiner Verhandlung; Unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln in einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwertung von Angaben des Angeklagten in einer Zeugenvernehmung früh im Ermittlungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2005, 122
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.11.2004 - 1 Ss 289/04
    Sollte die nach Zurückverweisung der Sache zuständige Strafkammer ebenfalls beabsichtigten, die im Ermittlungsverfahren zustande gekommene Zeugenaussage des Angeklagten in die Hauptverhandlung einzuführen und als Beweismittel zu verwerten, wird sie außerdem zu prüfen haben, ob der Verwertung nicht ein Verbot wegen unterbliebener Belehrung nach §§ 163 a Abs. 4 S. 2, 136 Abs. 1 S. 2 StPO entgegensteht (vgl. BGHSt 38, 214).
  • BGH, 21.07.1994 - 1 StR 83/94

    Zeugnisverweigerungsrecht und V-Mann

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.11.2004 - 1 Ss 289/04
    Maßgeblich dafür ist die Stärke des Tatverdachts, der damals gegen ihn bestanden hat (vgl. BGHSt 37, 48, 51 f; BGHR StPO § 136 Belehrung 6).
  • BGH, 31.05.1990 - 4 StR 112/90

    Vereidigung eines Zeugen in Abwesenheit des Angeklagten

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.11.2004 - 1 Ss 289/04
    Maßgeblich dafür ist die Stärke des Tatverdachts, der damals gegen ihn bestanden hat (vgl. BGHSt 37, 48, 51 f; BGHR StPO § 136 Belehrung 6).
  • BGH, 16.12.1969 - 1 StR 339/69

    Voraussetzungen der Strafbildung - Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.11.2004 - 1 Ss 289/04
    Täterschaft einerseits und Beihilfe andererseits stehen zueinander in einem Stufenverhältnis, das entsprechend dem Grundsatz "in dubio pro reo" zu behandeln ist (BGHSt 23, 203; Meyer-Goßner, StPO, § 1 Rdn. 22).
  • BGH, 29.04.1987 - 2 StR 62/87

    Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord und unterlassene Hilfeleistung - Vorliegen

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.11.2004 - 1 Ss 289/04
    Wesentliche Schuldfeststellungen dürfen auf die Einlassung nicht gestützt werden, wenn der Tatrichter ihre Richtigkeit bezweifelt (BGH StV 87, 378; NStZ 87, 474; KK-Engelhardt § 261 Rdnr. 57 m.w.N.).
  • BGH, 22.01.1986 - 3 StR 474/85

    Abänderung des Schuldspruchs mangels einwandfreier Feststellungen zum

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.11.2004 - 1 Ss 289/04
    Wesentliche Schuldfeststellungen dürfen auf die Einlassung nicht gestützt werden, wenn der Tatrichter ihre Richtigkeit bezweifelt (BGH StV 87, 378; NStZ 87, 474; KK-Engelhardt § 261 Rdnr. 57 m.w.N.).
  • BGH, 10.08.1993 - 1 StR 389/93

    Würdigung eines Sachverhalts zu Lasten eines Angeklagten trotz Wahrunterstellung

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.11.2004 - 1 Ss 289/04
    Es verstößt gegen das Gebot der Widerspruchsfreiheit und den Grundsatz "in dubio pro reo", wenn das Gericht der Einlassung des Angeklagten im Ergebnis keinen Glauben schenkt, gleichwohl Teile seiner Schilderung, die für ihn ungünstig sind, bei der Beweiswürdigung verwertet (BGH StV 94, 115; OLG Celle StV 87, 287).
  • BGH, 26.06.1992 - 2 StR 250/92

    Aufhebung des Strafausspruchs wegen nicht rechtsfehlerfreier Beurteilung der

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.11.2004 - 1 Ss 289/04
    Es liegt ein Verstoß gegen das Gebot der Widerspruchsfreiheit der tatrichterlichen Überzeugungsbildung und den Grundsatz "in dubio pro reo" vor, wenn das Gericht der Einlassung des Angeklagten im Ergebnis keinen Glauben schenkt, gleichwohl aber Teile seiner Schilderung, die für ihn ungünstig sind, bei der Beweiswürdigung verwertet (Anschluß BGH, 26. Juni 1992, 2 StR 250/92, StV 1994, 115).
  • OLG Celle, 04.03.1987 - 1 Ss 51/87
    Auszug aus OLG Koblenz, 18.11.2004 - 1 Ss 289/04
    Es verstößt gegen das Gebot der Widerspruchsfreiheit und den Grundsatz "in dubio pro reo", wenn das Gericht der Einlassung des Angeklagten im Ergebnis keinen Glauben schenkt, gleichwohl Teile seiner Schilderung, die für ihn ungünstig sind, bei der Beweiswürdigung verwertet (BGH StV 94, 115; OLG Celle StV 87, 287).
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